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Verfügungsfonds der Stadt Adenau – Was ist das?

Der Stadtrat der Stadt Adenau hat im Jahr 2020 ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Adenau“ beschlossen. Ziel ist es, das Wohnen im Stadtkern attraktiver zu gestalten, den zentralen Versorgungsbereich zu stärken, das Kultur- und Freizeitangebot auszubauen und den öffentlichen Raum aufzuwerten.

Mit dem Verfügungsfonds wird den Akteuren vor Ort (Bewohner, Gewerbetreibende, Vereine etc.) ein Budget bereitgestellt, über dessen Verwendung ein lokales Vergabegremium entscheidet. Damit können eher kleinere Maßnahmen schnell und unbürokratisch realisiert werden.

Der Fonds soll helfen Ideen zu realisieren, die zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen und die der Allgemeinheit dienen. Jeder kann einen Antrag auf Förderung stellen – jeder kann sich also aktiv und innovativ einbringen.

Wie wird gefördert?

Der Verfügungsfonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung und zu 50 % aus privaten Mitteln finanziert. Das heißt konkret: Bei einem Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 7.000 Euro können Sie eine Förderung von bis zu 3.500 Euro erhalten.

Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 10.000 Euro.

Eigenleistungen der Antragstellenden dürfen leider nicht gefördert werden, alle Ausgaben sind durch entsprechende Rechnungen zu belegen.

Was kann über den Fonds gefördert werden?

Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum (= längerfristig im Gebiet verbleibende Werte, die einen Mehrwert für das Gebiet erzeugen), z.B.:

  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Bepflanzung und Begrünung
  • Beleuchtungselemente
  • Ergänzung des Stadtmobiliars und anderer Ausstattungsgegenstände (z.B. qualitativ höherwertige Bestuhlung, Fahrradständer, Bänke, Spielgeräte, Müllbehälter)

Investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen (= Maßnahmen, die im Zusammenhang mit späteren Investitionen stehen), z.B.:

  • Wettbewerbe
  • Gutachten
  • Bürgerbeteiligung
  • Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Bewohner, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, gemeinnützige Träger, öffentliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Stadt Adenau, Verbandsgemeinde Adenau

Welche Fördervoraussetzungen bestehen?

  • Die Maßnahme befindet sich im Sanierungsgebiet in der Innenstadt.
  • Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben dient der Allgemeinheit und stimmt mit den städtebaulichen Zielen überein.
  • Das Projekt kann nicht anderweitig gefördert werden (Ausschluss Doppelförderung).
  • Sämtliche Maßnahmen sind mit der Stadt Adenau abzustimmen.

Ausführlichere Infos zu allen Fragen finden Sie hier zum Download:

 Ansprechpartner

 Stadt Adenau
 Verena Krämer
 Citymanagerin
 Tel. 02691 / 305-705
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 Verbandsgemeinde Adenau
 Sandra Kämmerling
 Fachbereich Planen und Bauen
 Tel. 02691 / 305-206
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Stadtumbau „Stadtkern Adenau"

Die Stadt Adenau wurde 2017 in das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt“ aufgenommen. Bund und Land fördern mit diesem Programm über die nächsten 10 Jahre hinweg die städtebauliche Entwicklung der Stadt in einem Gesamtvolumen von rund 5 Mio. Euro.

Einer der Schwerpunkte des Programmes sind Förderungen von Privatinvestitionen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien. Hierfür wurde eine Modernisierungsrichtlinie erstellt, welche die Fördervoraussetzungen und den Förderumfang für private Investoren regelt.

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Sanierung, Formulare, Pläne sowie Informationen zu den bisher durchgeführten bzw. laufenden Maßnahmen.

 

 

Ansprechpartner:

 Verbandsgemeinde Adenau:   Stadt Adenau:

 Miriam Marhöfer
 Fachbereich Planen und Bauen

 Telefon: 02691 / 305-204
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 Verena Krämer
 Citymanagerin

 Telefon: 02691 / 305-705 
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Allgemeine Informationen Stadtsanierung

 

Antragsformulare Stadtsanierung

 

Gefördert von:                               

 

 

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